Grüne und SPD haben vergangenen Mittwoch eine Verfassungsklage beim Staatsgerichtshof eingereicht, der nun überprüfen soll, ob die Studiengebühren in Höhe von 500 Euro für das kommende Wintersemester mit dem Artikel 59 der hessischen Landesverfassung vereinbar sind, oder nicht.
Es werden aber weiterhin Unterschriften für die Verfassungsklage gesammelt. Auf der Seite Verfassungsklage Bildung: Für Solidarität und freie Bildung wird man immer recht aktuell informiert.
Wir dürfen also gespannt sein, wie das Gericht entscheidet.
Dieser Eintrag wurde verfasst am Samstag, 17. Februar 2007 um 10:29 und in der Kategorie Allgemeines und Sonstiges abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.



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